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Brighton Beschwerdeverfahren

Der Schwerpunkt dieses Beschwerdeverfahrens liegt auf der Informalität, um Probleme schnell, einfach und fair zu lösen. Wir hoffen, dass die große Mehrheit der Probleme in der ersten Stufe gütlich beigelegt werden kann und die Beschwerden nur in Ausnahmefällen die zweite Stufe erreichen.

EC Die Mitarbeiter/innen in Brighton reagieren umgehend auf Beschwerden und erwarten von den Kund/innen, dass sie sich an einen vereinbarten Zeitplan für die Weiterverfolgung einer Beschwerde halten.

Konstruktive Kritik, die über die Bewertungsbögen der Schüler/innen oder in Gesprächen mit den Mitarbeiter/innen geäußert wird, ist immer willkommen und trägt dazu bei, das Dienstleistungsniveau zu verbessern.

1. Erste Stufe (Informelle Beschwerde)

1.1 Der Kunde sollte sich mit seiner Beschwerde zunächst an einen zuständigen Mitarbeiter wenden. Wenn der Kunde nicht bereit oder in der Lage ist, sich an einen Mitarbeiter zu wenden, sollte er die Angelegenheit mit dem zuständigen Abteilungsleiter besprechen.

1.2 Das Ziel dieser ersten Stufe ist es, Probleme schnell und einfach mit einem Minimum an Formalitäten zu lösen. Es liegt im Ermessen des Mitarbeiters, der zuerst angesprochen wird, wie die Beschwerde untersucht und entschieden wird, aber er sollte immer den Abteilungsleiter informieren, der Aufzeichnungen über jeden Beschwerdeführer, die Art der Beschwerde und die Lösung des Problems führen wird.

2. Zweite Stufe (formelle Beschwerde)

2.1 Wenn die Angelegenheit nicht zufriedenstellend von dem/der Bediensteten/Abteilungsleiter/in gelöst werden kann, wird die zweite Stufe vom/von der Zentrumsdirektor/in bearbeitet und die Beschwerde muss formell und schriftlich eingereicht werden.

2.2 Nur in Ausnahmefällen wird der Zentrumsdirektor eine Beschwerde berücksichtigen, die nicht die erste Stufe durchlaufen hat.

2.3 Kommt der Direktor des Zentrums zu dem Schluss, dass die Beschwerde bereits in einem früheren Stadium angemessen geregelt wurde, oder dass die Beschwerde trivial oder völlig unbegründet ist, kann er die Beschwerde abweisen und dem Beschwerdeführer die Gründe für diese Entscheidung mitteilen. Der Direktor des Zentrums wird eine schriftliche Beschwerde innerhalb von zehn Arbeitstagen nach ihrem Eingang so ausführlich wie möglich beantworten.

2.3.1 Wenn der Zentrumsdirektor zu dem Schluss kommt, dass die Beschwerde begründet ist, kann er entweder:

1. Versuchen Sie, die Beschwerde im Gespräch mit dem zuständigen Abteilungsleiter oder

2. Übermittle einen Bericht mit allen wesentlichen Fakten an den Chief Operations Officer, der die Angelegenheit klärt.

Der Direktor des Zentrums teilt dem Beschwerdeführer diese Entscheidung innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der ursprünglichen schriftlichen Beschwerde schriftlich mit.

2.4 Ein Kunde, der das oben beschriebene Verfahren ausgeschöpft hat, aber mit der Bearbeitung oder dem Ergebnis einer Beschwerde unzufrieden ist, kann sich schriftlich an den Hauptgeschäftsführer wenden. Ein solches Schreiben sollte innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Datum des Schreibens des Zentrumsdirektors (2.2 oben) eingehen.

3. Belästigung

3.1 Jede Anschuldigung, dass ein/e Beschäftigte/r eine/n Kund/in belästigt oder diskriminiert, wird gemäß den im Arbeitsvertrag vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen behandelt.

4. Disziplinarmaßnahmen

4.1 Es gibt keine disziplinarischen oder anderen nachteiligen Folgen für einen Kunden, der eine Beschwerde oder Anschuldigung vorbringt, vorausgesetzt, der Kunde handelt in gutem Glauben, im Rahmen des Gesetzes, nicht schikanös oder böswillig und in Übereinstimmung mit den festgelegten Verfahren, einschließlich der oben genannten. Die Viktimisierung eines Beschwerdeführers und die Abschreckung von Personen, die eine ordnungsgemäße Beschwerde einreichen, stellen ein schwerwiegendes disziplinarisches Vergehen dar.

5. Beschwerde bei der British Council (als unabhängige externe Organisation)

In jeder Phase des Beschwerdeverfahrens hat der Kunde das Recht, eine offizielle schriftliche Beschwerde bei der British Council eine unabhängige externe Organisation.

Weitere Informationen findest du unter http://www.britishcouncil.org/accreditation-students-complaints.htm oder per E-Mail:

Kundendienst
Akkreditierungsstelle
Bridgewater House, 58 Whitworth Street, Manchester M1 6BB, England
E-Mail: accreditation.unit@britishcouncil.org

Beschwerderichtlinie England

EC Erste Hilfe in Brighton

Erklärung

EC Das Ziel von Brighton ist es, sicherzustellen, dass bei Krankheiten, Unfällen oder Verletzungen für alle Schüler/innen, Mitarbeiter/innen und Besucher/innen angemessene, sichere und wirksame Erste Hilfe geleistet wird, egal wie geringfügig oder schwerwiegend sie sind.

Erste Hilfe

Alle Unfälle, egal wie klein oder groß, müssen sofort an der Rezeption gemeldet werden. Entweder der/die Koordinator/in des Schülerdienstes oder ein/e in Erster Hilfe ausgebildete/r Mitarbeiter/in füllt das Unfallmeldebuch aus, das online gespeichert wird. Erste Hilfe wird nur von einem unserer in Erster Hilfe ausgebildeten Mitarbeiter geleistet. Es ist immer mindestens ein Mitarbeiter vor Ort, der in Erster Hilfe ausgebildet ist.

In Erster Hilfe geschultes Personal

Mitarbeiter/innen mit einem gültigen Erste-Hilfe-Zertifikat am Arbeitsplatz sind:

  • Gosia Stewart, Zentrumsdirektorin Büro (Zentrumsdirektorin)
  • Beth Simmonds, Akademisches Büro (stellvertretende Studiendirektorin)
  • Charlotte Goodyear, Akademisches Büro (Studiendirektorin)

Erste-Hilfe-Kästen

Erste-Hilfe-Kästen befinden sich gegenüber dem Aufenthaltsraum/Pausenraum auf jeder Etage (zweite und dritte Etage).

Darüber hinaus gibt es Erste-Hilfe-Kästen in:

  • Die Unterkunft und das Sozialamt (Erdgeschoss)
  • Personalküche (Erdgeschoss)
  • Lehrerzimmer (vierter Stock)

Auffüllen der Erste-Hilfe-Kästen

Gosia Stewart (Zentrumsleiterin) ist als Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragte für das korrekte und rechtzeitige Auffüllen aller Erste-Hilfe-Kästen/-Kästen verantwortlich.

Gesundheits- und Sicherheitspolitik England

E-Sicherheitsrichtlinie England

Erste-Hilfe-Richtlinie England

Was ist Mobbing und Belästigung?

Mobbing und Belästigung sind Arten von missbräuchlichem Verhalten. Das kann verschiedene Formen annehmen:

Es kann körperlich sein - z.B. Schlagen, Treten oder Schubsen
kann verbal sein - z.B. Hänseleien, Beschimpfungen oder Drohungen
Es kann nonverbal sein - z.B. jemanden ignorieren oder ausgrenzen
Es kann ein einschüchterndes Umfeld schaffen oder dazu führen, dass du dich verletzlich, verärgert oder bedroht fühlst.
Es kann einmalig oder andauernd passieren.
Es kann in deiner Klasse, deinem Wohnheim, deiner Familie oder deiner Gastfamilie passieren - oder auch nur auf der Straße.

Was ist die Politik von EC Brighton?

Unsere Politik ist einfach - wir akzeptieren keine Art von Mobbing oder Belästigung oder anderes missbräuchliches Verhalten. Unser Ziel ist es, Verständnis zu fördern und die Vielfalt zu unterstützen.

Ignoriere es nicht, sag es jemandem!

Bitte sag uns, wenn du das Gefühl hast, dass du belästigt oder gemobbt wirst - oder wenn du dir Sorgen um jemand anderen machst.

Du kannst mit einem Mitarbeiter sprechen, mit dem du dich wohl fühlst, oder mit einem unserer Wohlfahrtsbeauftragten - Brad Crescenzo (bradcrescenzo@ecenglish.com) - um weitere Ratschläge zu erhalten.

Anti-Mobbing-Richtlinie

Aufsichtspolitik

Richtlinie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen - England

Vorkehrungen für Schüler mit Behinderungen und Lernschwierigkeiten Politik - England

ISI PFE Inspektionsbericht 2018