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Irland Anwesenheitspolitik

Grundprinzipien und Geltungsbereich der Richtlinie

Die Anwesenheitspolitik wurde in Übereinstimmung mit den Regeln von INIS/GNIB entwickelt, um sicherzustellen, dass EC English Sprachenzentren haben klare Anwesenheitsregeln, die eingehalten werden. Für diese Richtlinie verwenden wir die folgende Terminologie:
Eine Lektion dauert jeweils 90 Minuten
Klasse ist die Gruppe der Schüler

Politische Erklärungen

1. Anwesenheit

1.1 Von den Schülern wird erwartet, dass sie zu 100 % am Unterricht teilnehmen.

1.2 Wenn eine Schülerin oder ein Schüler an zwei aufeinanderfolgenden Tagen abwesend ist oder sich ein Muster des Nichterscheinens entwickelt, müssen die Lehrkräfte den DoS informieren, indem sie außerhalb der Unterrichtszeit mit ihm sprechen. Ein Mitglied des Schulteams wird sich dann mit dem Schüler/der Schülerin in Verbindung setzen, um herauszufinden, warum er/sie nicht in der Schule ist und um ihn/sie an die Anwesenheitsregeln zu erinnern.

1.3 Die Schule meldet jeden Schüler mit Nicht-EWR-Visum, der mehr als 10 Kontaktsitzungen (10 Tage) versäumt, oder jeden Schüler, dessen Anwesenheitsquote so niedrig ist, dass er keine Chance hat, vor Kursende 85 % zu erreichen.

2. Aufzeichnung der Anwesenheit

2.1 Alle Lehrkräfte erfassen die Anwesenheit auf zwei Arten:

a) Digitale Aufzeichnung: Die Lehrkraft greift täglich auf das Anwesenheitsmanagementsystem von EC auf ihrem Klassen-PC zu, ruft die entsprechende Klasse auf und wählt im Dropdown-Menü entweder P (anwesend), L (zu spät) oder A (abwesend) aus.

b) Papieraufzeichnung: Der Studiendirektor erstellt jede Woche ein Anwesenheitsformular, das in die Klassendatei des Lehrers aufgenommen wird. Die Lehrkraft füllt diese während jeder Unterrichtsstunde aus und verwendet dabei die folgenden Kennzeichen - / (anwesend), L (zu spät) oder A (abwesend)

2.2 Das Akademische Amt ist dafür verantwortlich, die Online-Einträge wöchentlich mit den Papiereinträgen zu vergleichen, um sicherzustellen, dass sie korrekt sind.

3. Krankheit (siehe Richtlinie für Krankheitsurlaub)

3.1 Wie Abwesenheiten bei Krankheit oder Verletzung erfasst werden, ist in den Richtlinien für Kranke nachzulesen.

3.2 Wenn ein/e Schüler/in aufgrund eines Trauerfalls in der Familie nach Hause zurückkehren muss, können die Ferienzeiten gemäß den GNIB-Regeln geändert werden.

4. Entschuldigte Abwesenheiten

4.1 Geförderte Studierende sind Studierende, deren Kurs von ihrer Arbeit oder ihrer Regierung finanziert wird und deren Förderer von ihnen verlangen, dass sie während der Unterrichtszeit an den Treffen teilnehmen.

4.2 Entschuldigte Abwesenheiten sind Abwesenheiten, die von einem Sponsor des Schülers beantragt werden.

4.3 Unentschuldigte Abwesenheiten werden für die INIS-Anwesenheitsanforderungen als Abwesenheit gezählt und alle Schüler müssen eine Anwesenheit von 85% aufrechterhalten. Wenn die Anwesenheit unter 85 % liegt, können die Schüler diese Option nicht wahrnehmen.

4.4 Entschuldigte Abwesenheiten sind nur aus zwei Gründen zulässig:

i) Für Schüler, die eine Freistellung für religiöse Zwecke benötigen.

ii) Für geförderte Studierende, die einen Termin bei ihrer Botschaft wahrnehmen müssen, der mindestens eine Woche im Voraus angekündigt wurde und über den ein schriftlicher Nachweis vorliegt.

4.5 Die Erlaubnis für die Abwesenheit muss im Voraus eingeholt werden und kann nicht rückdatiert werden.

4.6 Geförderte Schüler müssen die Erlaubnis ihres Sponsors im Voraus einholen.

4.7 Entschuldigte Abwesenheiten können nur von den Studiendirektoren oder den Zentrumsleitern genehmigt werden.

4.8 Entschuldigte Abwesenheiten werden als Abwesenheiten für das EC Zertifikat gezählt.

5. Pünktlichkeit und Verlassen während der Unterrichtszeit

5.1 Die Schüler müssen pünktlich zum Unterricht erscheinen. Wenn sie mehr als 15 Minuten zu spät kommen, werden sie gebeten, auf die nächste Stunde zu warten, da sie den Rest der Schüler/innen stören. Sie können den Selbstlernraum benutzen und der Lehrer oder DoS wird ihnen Arbeit zuweisen. Sie werden für diese Stunde als abwesend eingetragen.

5.2 Die Schüler sind verpflichtet, die gesamte Unterrichtsstunde zu besuchen. Wenn Schüler zwischen 5 und 15 Minuten zu spät kommen oder den Unterricht für mehr als 5 Minuten oder vor dem Ende verlassen, werden sie als "zu spät" eingestuft, und wenn sie mehr als dreimal in einer Woche zu spät kommen, wird dies als Fehlzeit gewertet.

5.3 Die Schüler sind verpflichtet, die gesamte Unterrichtsstunde zu besuchen. Wenn Schüler den Klassenraum für mehr als 15 Minuten verlassen oder den Unterricht mehr als 15 Minuten zu früh verlassen, werden sie für das/die entsprechende(n) Unterrichtsmodul(e) als "abwesend" eingestuft.

6. Anwesenheitswarnungen

6.1 Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen können durch eine geringe oder anhaltende Abwesenheit ausgelöst werden; die folgende Tabelle zeigt, welche Maßnahmen durch eine schlechte Anwesenheit ausgelöst werden.

6.2 Zusätzlich zu dem unten beschriebenen Verwarnungsverfahren müssen die Schüler/innen in den ersten 6 Wochen ihres Kurses eine Anwesenheit von über 75 % aufrechterhalten. Schüler/innen, deren Anwesenheit unter diesen Prozentsatz fällt, werden von der Schule kontaktiert, um ihre Abwesenheit zu erklären, und GNIB/INIS wird sofort kontaktiert.

Alle Schüler

 

Wenn die Anwesenheit unter 87% fällt (ohne Erlaubnis und Brief) ODER

5 Tage hintereinander versäumt werden (ohne Erlaubnis und Brief)

Mündliche Verwarnung, gefolgt von einer E-Mail an den/die Schüler/in.

Wenn sich die Anwesenheit nach zwei Wochen nicht verbessert hat ODER

5 Tage hintereinander versäumt werden (ohne Erlaubnis und Brief)

1. Schriftliche Verwarnung

Ein förmliches Schreiben wird auch an den Beauftragten und die Eltern (falls zutreffend) geschickt.

Wenn sich die Anwesenheit nach zwei Wochen nicht verbessert hat ODER

5 Tage hintereinander versäumt werden (ohne Erlaubnis und Brief)

2. schriftliche Verwarnung

Ein förmliches Schreiben wird auch an den Beauftragten und die Eltern (falls zutreffend) geschickt.

Letzte Verwarnung - Ein Treffen mit dem Studiendirektor, bei dem den Schülern mitgeteilt wird, dass sie 100% Anwesenheitspflicht haben, bis ihre Anwesenheit über 85% liegt, oder sie riskieren den Ausschluss von der Schule. Der Schüler muss die letzte Verwarnung unterschreiben, in der die vereinbarten Maßnahmen aufgeführt sind. Wenn sich die Anwesenheit nicht verbessert, wird der Schüler von der Schule verwiesen.

Siehe Anhang Vier.

Nur Studenten mit Nicht-EWR-Visum

 

Weitere Abwesenheiten, die dazu führen, dass die Anwesenheit unter 85% fällt

Der Schüler wird von der Schule verwiesen.

Eltern und Vertreter schriftlich informiert

Wenn du ein Nicht-EWR-Visum hast, wird die GNIB darüber informiert und der Schüler muss das Land verlassen.

  Studenten mit Nicht-EWR-Visum

Zusätzlich zu den oben genannten Anwesenheitswarnungen werden Schüler mit Nicht-EWR-Visum unter den folgenden Umständen an die GNIB gemeldet.

Wenn du 10 Tage hintereinander fehlst (ohne Erlaubnis und Brief)

Wenn die Anwesenheit in den ersten sechs Wochen des Kurses auf 75% oder weniger sinkt

Wenn trotz der oben genannten Warnungen eine Anwesenheit von 85% bis zum Ende deines Kurses nicht erreicht werden kann.

GNIB-BRIEF. (Anhang Fünf)

Der Schüler wird der GNIB gemeldet und der Agent und die Eltern werden informiert.

Krankheitsurlaubspolitik Irland