Toronto DELTA-Richtlinien

Vollständige Erstattung

§ 25. (1) Die EG erstattet alle Gebühren, die ein Student im Rahmen eines Vertrags über die Erbringung eines Berufsbildungsprogramms gezahlt hat, wenn folgende Umstände vorliegen:

  1. Der Vertrag wird von einer Person innerhalb eines Werktages nach Erhalt einer Kopie des Vertrages widerrufen.
  2. EC stellt das Delta-Fortbildungsprogramm ein, bevor der Student das Programm abgeschlossen hat, vorbehaltlich des Unterabschnitts (2).
  3. EC verweist den Schüler in einer Weise oder aus Gründen, die gegen die Ausschlusspolitik der Schule verstoßen, von der Hochschule.
  4. EC beschäftigt einen Dozenten, der nicht qualifiziert ist, das gesamte oder einen Teil des Programms gemäß den ESOL-Richtlinien der University of Cambridge zu unterrichten.

(2) Eine vollständige Rückerstattung ist unter den in Absatz 1 Absatz 2 beschriebenen Umständen nicht zu leisten, wenn die Einstellung des Delta-Programms mit der Einstellung des Betriebs durch die EG zusammenfällt.

(3) Eine Rückerstattung nach Absatz 1 Absätze 1 bis 4 ist nicht zu leisten, es sei denn, der Studierende beantragt die Rückzahlung schriftlich bei EC.

(4) Eine Rückerstattung nach Absatz (1) ist von der EC innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag zu zahlen, an dem der Schüler der Schule den schriftlichen Antrag auf Rückerstattung zustellt.

Teilweise Rückerstattung, wenn der Student das Programm nicht antritt

§ 26. (1) Wenn ein Schüler zum EC Delta-Programm zugelassen wird, Gebühren an die Schule für das Programm zahlt und das Programm anschließend nicht beginnt, erstattet die Schule einen Teil der vom Schüler gezahlten Gebühren unter den folgenden Umständen:

  1. Der Student teilt der Hochschule mit, dass er oder sie das Programm zehn Arbeitstage oder weniger vor dem Tag, an dem das gewählte Delta-Programm beginnt, abbricht.
  2. Im Falle eines Studenten, der unter der Bedingung zu einem Delta-Programm an der EC zugelassen wird, dass der Student vor dem Tag des Programmbeginns bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, erfüllt der Student die Anforderungen vor diesem Tag nicht.
  3. Der Kursteilnehmer nimmt innerhalb der ersten 5 Werktage nach Kursbeginn nicht am Programm teil, und die Schule entscheidet sich, dem Kursteilnehmer schriftlich mitzuteilen, dass sie den Vertrag kündigt.

(2) Der Betrag der Rückerstattung gemäß Subsection (1) entspricht dem vollen Betrag, den der Student für das Delta-Programm bezahlt hat, abzüglich eines Betrags, der 10 Prozent des vollen Betrags der Gebühr entspricht.

 (3) Eine Erstattung nach Absatz 1 ist zu zahlen,

  1. im Falle einer Rückerstattung gemäß Absatz 1 innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag, an dem der Student seinen Rücktritt vom Studiengang erklärt;
  2. im Falle einer Erstattung gemäß Absatz 2 von Unterabschnitt (1) innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Beginns des Delta-Programms; und
  3. im Falle einer Erstattung gemäß Absatz 3 von Unterabschnitt (1) innerhalb von 45 Tagen ab dem Tag des Beginns des Delta-Programms.

Teilweise Rückerstattung: Rücktritte und Ausschlüsse nach Beginn des Programms

27. (1) EC gewährt einem Studenten, der ein Delta-Programm beginnt, eine Rückerstattung eines Teils der für das Programm gezahlten Gebühren, wenn zu einem in Absatz (3) bestimmten Zeitpunkt während des Programms

  1. der/die Studierende nach Beginn des Studiums aus dem Programm ausscheidet; oder
  2. Der Student wird aus dem Programm ausgeschlossen, wenn der Ausschluss gemäß den Ausschlussrichtlinien von EC zulässig ist.

(2) EC zahlt nur dann eine Teilrückerstattung nach diesem Abschnitt, wenn der Rückzug oder der Ausschluss aus dem Delta-Programm zu einem Zeitpunkt während des Programms erfolgt, der gemäß der folgenden Regel festgelegt wird:

  1. der Austritt oder Ausschluss während der ersten zwei Wochen des Programms erfolgt.

(3) Tritt der Studierende innerhalb der ersten Zweiwochenfrist nach Absatz 2 zurück oder wird er von dem Studiengang ausgeschlossen, so entspricht der Erstattungsbetrag, den die private Berufsfachschule dem Studierenden zu zahlen hat, dem vollen Betrag der für den Studiengang gezahlten Gebühren abzüglich,

  1. einen Betrag in Höhe von 10 Prozent des Gesamtbetrags der Gebühren für das Programm; und
  2. den Anteil der Gebühren für den Teil des Zeitraums, der zum Zeitpunkt des Widerrufs oder des Ausschlusses bereits verstrichen war.

(4) Wenn der Student während des Zeitraums, der über die in Absatz (2) genannten ersten zwei Wochen hinausgeht, vom Programm zurücktritt oder von ihm ausgeschlossen wird, ist EC nicht verpflichtet, dem Studenten für diesen Zeitraum eine Rückerstattung zu zahlen. 

Behandlung von Büchern und Ausrüstung

28. Bei der Berechnung einer Rückerstattung gemäß den §§ 25 bis 27 kann EC die Einzelhandelskosten für Bücher oder Ausrüstungsgegenstände, die die Schule dem Schüler zur Verfügung gestellt hat, einbehalten, wenn der Schüler

  1. (a) die Bücher oder Geräte nicht innerhalb von 5 Tagen nach dem Rücktritt oder Ausschluss des Schülers aus dem Programm an EC zurückgibt, oder
  2. b) die Bücher oder Ausrüstungsgegenstände innerhalb der in Buchstabe a) genannten Frist von 5 Tagen an EC zurücksendet, sie jedoch nicht ungeöffnet oder in demselben Zustand zurückgibt, in dem sie sich bei der Lieferung befanden. 

Erstattung für internationale Studierende

29. Eine Mitteilung an EC, die von oder im Namen eines internationalen Studenten oder eines potenziellen internationalen Studenten übermittelt wird und aus der hervorgeht, dass dem Studenten kein befristetes Aufenthaltsvisum als Mitglied der Studentenklasse gemäß dem Immigration and Refugee Protection Act (Kanada) erteilt wurde, gilt als

  1. eine Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag im Sinne des Gesetzes, wenn die Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt einer Kopie des Vertrages erfolgt, und
  2. Mitteilung, dass der Student im Sinne von Absatz 1 des Paragraphen 26 (1) aus dem Studiengang ausscheidet

Währung

30. Jede Rückerstattung von Gebühren, die EC im Rahmen dieses Vertrags zu zahlen hat, ist in kanadischen oder US-Dollar zu leisten.

Verpflichtung der Europäischen Kommission zur Gleichbehandlung

Cambridge English Language Teaching und Delta basieren auf dem Prinzip der Offenheit und Chancengleichheit für alle, unabhängig von Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung, Glaube, Hautfarbe, Rasse, ethnischer Herkunft, Alter oder Behinderung.

Wenn einer unserer Schüler das Gefühl hat, dass ein Problem der Ungleichheit vorliegt, muss er das Problem mit einem Mitglied des Delta-Schulungspersonals oder dem Zentrumsadministrator ansprechen.  Im Folgenden werden Maßnahmen beschrieben, um die Gleichberechtigung und Sicherheit derjenigen zu gewährleisten, die an einem Programm bei EC teilnehmen.

Handlungen, die gegen Gleichbehandlung und Sicherheit verstoßen

Die Folgen:

Fehlverhalten wird wie folgt geahndet:

  1. Formeller schriftlicher Verweis - wenn ein Schüler drei (3) solcher Verweise erhält, ist dies ein Grund für einen Ausschluss.
  2. In einigen Fällen, wenn das Fehlverhalten schwerwiegend ist, kann die Entlassung aus dem Kollegium auf den ersten Vorfall folgen.
  3. Jedes Fehlverhalten, das unter das Strafgesetzbuch fällt, wird den örtlichen Behörden ordnungsgemäß gemeldet.

Kategorien:

  • Unprofessionelles, unethisches oder unmoralisches Verhalten
  • Besitz/Konsum von illegalen Drogen/Alkohol während des Unterrichts/klinischen Praktikums
  • Verhalten, das körperlichen/seelischen Schaden für den/die Schüler oder das Personal verursachen kann
  • Verwendung von Obszönitäten, Rassendiskriminierung oder geschlechtsspezifischer Belästigung
  • Nichteinhaltung der Sicherheitsrichtlinien
  • Wird ein Schüler aus einem der oben genannten Gründe von der Schule verwiesen, wird er schriftlich per Einschreiben benachrichtigt. In dem Schreiben werden das Datum des Inkrafttretens und die Gründe für den Ausschluss genannt. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Schülers, dafür zu sorgen, dass die Schule über die korrekten Kontakt- und Postanschriftdaten des Schülers verfügt.

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